Aus aktuellem Anlass
Liebe Schüler*innen, Erziehungsberechtigte, liebe Sperber,
der Unterrichtsbesuch (auch Notbetreuung) ist nur noch mit einem aktuellen negativen Corona Testergebnis möglich. Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das bitte der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann aber nicht möglich.
Bitte beachten Sie daher unbedingt die Informationen zu den Covid-19-Tests an den bayerischen Schulen!
Welche Klassen dürfen in der Woche vom 19,04. - 23.04.2021 in die Schule?
- Nur die 4. Klassen und die 9. + 10. Klassen sind im Wechselunterricht im Schulhaus. Die anderen Jahrgangsstufen verbleiben im Distanzunterricht.
- Für die Teilnahme am Präsenzunterricht und an der Notbetreuung ist ein negatives Corona Testergebnis notwendig.
Grundschule:
- Notbetreuung: Zur Seite "Notbetreuung"
Mittelschule:
- Übersicht Mittelschule - Unterricht abhängig von der 7 - Tage - Inzidenz
- Notbetreuung findet statt. Zur Seite "Notbetreuung"
Gut zu wissen:
- Wann darf mein Kind in die Schule? Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Schulen
- Neufassung Rahmenhygieneplan - ausführlich Fassung
- Rahmenhygieneplan - Kurzfassung
Beratung: Beratungsangebot der Schule und weiterer Stellen
Aktuelle Informationen vom Ministerium für Unterricht und Kultus:
- FAQ zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen
- in anderen und in leichter Sprache: https://www.km.bayern.de/eltern/meldung/7011/informationen-in-anderen-sprachen-und-leichter-sprache.html
gez. M. Antoniadis - Richter (Rin GS) gez. S. Wößner (R MS)